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» Pflege­ver­si­che­rung - mal anders betrachtet

» Pflege­ver­si­che­rung – mal anders betrachtet

Dieses Thema ist mit viel Emotion und ebenso viel Unsicherheit verbunden. Letztlich lautet die Frage: Wer braucht eine Pflege­ver­si­che­rung?

Im Netz finden sich zahlreiche Infos und Rechenhilfen zu diesem Thema.

Auf der Seite des » Bundesgesundheitsministeriums finden sich alle relevanten Infos zum Thema. Quasi direkt vom „Hersteller“.

Geben Sie einfach im Browser Ihres Internet-Dienstes den Begriff „Pflegerechner“ ein. Dann stolpern Sie außerdem über zahlreiche weitere Infos und Tools. Unter anderem auch über diesen sehr guten » Pflegelückenrechner.

Beachten Sie dabei bitte, dass dieser Rechner nur für einen „ersten Blick“ genutzt werden kann. Eine Lizenz für die weitere Nutzung besitze ich nicht.

Sie können hier aber sehr einfach sehen, mit welchen durchschnittlichen Kosten Sie im Pflegefall rechnen müssen. In Baden-Württemberg liegen diese für eine vollstätionäre Pflege demnach bei 4.655 EUR.

Grundsätzlich hat nun jeder, der Beiträge in die Pflegepflichtversicherung einbezahlt, aktuell einen Anspruch auf bis zu 2.005 EUR aus dieser Versicherung. Das müsste per Gesetz eigentlich jede Person sein, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland.

Gehen wir von den 4.655 EUR an durchschnittlichen Kosten aus, verbleiben nach Abzug der 2.005 EUR von der Pflegepflichtversicherung rund 2.650 EUR. Dieser Betrag ist nun mit den persönlichen Einkünften zu decken. Mit Ihrer Rente, Mieteinnahmen, Zinseinkünften, sonstigem Vermögen. Sollte danach noch ein Restbetrag offenbleiben, holt sich die Pflegeeinrichtung diesen beim „Sozialamt“.

Das "Sozialamt" wiederum schaut nun bei vermögenden Angehörigen, ob diese zum Unterhalt herangezogen werden können.

Seit 2020 müssen Kinder für pflegebedürftige Eltern aber nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 EUR liegt. Dabei zählt das Einkommen des Ehepartners nicht mit.

Ehegatten des Pflegebedürftigen sind grundsätzlich auch unterhalb dieser Einkommensgrenze unterhaltspflichtig. Sofern diese dazu in der Lage sind. Gegebenfalls muss auch das gemeinsame Häuschen verkauft werden.

Dieses Thema betrifft also in erster Linie Menschen, die über ein gewisses Vermögen oder Einkommen verfügen. Soll also das Häuschen oder eben das Erbe in jedem Fall erhalten bleiben, oder sollen die Kinder von der Unterhaltspflicht verschont werden, dann könnte eine zusätzliche Pflege­ver­si­che­rung Sinn ergeben.

Allerdings wäre das dann eigentlich ein Thema der Erben bzw. der unterhaltspflichtigen Kinder. Diese sollten sich, evtl. im Familienkreis, Gedanken darüber machen, für Ihre Eltern eine Versicherung abzuschließen.

Bei Per­sonen, die dagegen nicht über Vermögen verfügen und/oder auch nicht unterhaltspflichtige Kinder, die selbst wiederum ein hohes Einkommen haben, macht der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung meines Erachtens wenig Sinn.

Denn am Ende entlastet man damit erstmal „nur“ die Sozialkasse. Denn diese müsste im Idealfall dann ja nicht mehr einspringen. Im Gegenzug sollten wenigstens die Beiträge zu einer privaten Pflegezusatzversicherung voll von der persönlichen Steuer abziehbar sein. Sind sie aber nicht.

Es könnte auch sein, dass der Betrag, zu dem man als unterhaltspflichtige Person im Ernstfall verpflichtet wird, auch nicht höher als der Beitrag zu einer privaten Pflege­ver­si­che­rung ist. Der kann nämlich, bei einer „gescheiten“ Absicherung, auch ganz schön hoch sein. Oder mit der Zeit ganz schön hoch werden.

Manchmal höre ich, dass man mit einer privaten Pflege­ver­si­che­rung freier in seiner Wahl bezüglich der Pflegeeinrichtung und besonderer Pflegeleistungen ist. Dabei ist es doch eher so, dass die pflegebedürftige Person in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchte. Und dann ist man eben an das Angebot vor Ort gebunden. Da hilft es dann auch nicht wirklich, wenn man sich die Luxuseinrichtung am Starnberger See leisten könnte. Und wer sich das sowieso leisten kann, den wird eine Pflege­ver­si­che­rung eh nicht interessieren.

Abschließend nochmal zusammengefasst ist eine private Pflege­ver­si­che­rung meiner Meinung nach keine Versicherung, die jeder haben muss. Stattdessen dient diese in erster Linie dem Erhalt des Erbes und der Vermeidung von Unterhaltspflicht. Per­sonen, die diese „Probleme“ nicht haben, brauchen denn auch nicht zwingend eine private Pflege­ver­si­che­rung.

Aber das ist natürlich nur meine Meinung.