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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Brauch' ich das?

Eine rethorische Frage. Eigentlich weiß doch jeder, dass man diese Versicherung braucht.

Das sehen selbst die sogenannten Verbraucherschützer so. Auch wenn die sonst tendenziell gegen so ziemlich jede Versicherung wettern.

Hier wird uns Vermittlern eher vorgeworfen, wir würden dieses Produkt zu wenig anbieten.

Grundsätzliches zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite im Menü » Arbeitskraft.

Zurück zur Eingangsfrage: Brauch' ich das?

Meine Anwort lautet: Ja, unbedingt.

Wer ein Leben lang arbeitet und monatlich brutto 3.000 bis 4.000 EUR verdient, kommt so insgesamt auf eine Summe von schnell 1 Mio. EUR und mehr. Jeder ist also irgendwie Millionär.

Niemand würde wohl auf die Idee kommen, so teure Dinge wie ein neues Auto nicht zu ver­sichern. Oder gar das eigene Häuschen. Auf jeden Fall wohl nichts, was 1 Mio. EUR wert ist.

Für die Vollkasko-Versicherung des schönen neuen Wagens gibt man gerne 50 EUR im Monat extra aus. Ohne mit der Wimper zu zucken. Oder für andere sinnige und unsinnige Dinge des Lebens.

Geht es aber um die Absicherung der Arbeitskraft, höre ich oft: "Das ist mir zu teuer."

Dabei ist ohne Arbeitskraft auch der Arbeitslohn dahin. Am Ende ganz schnell auch das schöne Auto, das eigene Häuschen. Und vieles mehr.

"So 'ne blöde Versicherung brauch ich nicht."

Klar, wer jemanden fragt, der selbst keine BU hat, der wird wohl kaum zu hören bekommen: "Ja, unbedingt." Wär' ja auch komisch.

Und wer sicher weiß, dass er nie berufsunfähig werden kann, der braucht natürlich dafür auch keine Versicherung. Aber wer weiß das schon.

Grundsätzlich kommt man immer dann am billigsten weg, wenn man keine Versicherung hat und auch nie etwas passiert. Aber so funktionieren Versicherungen nunmal nicht.

Auch klar, nicht jede Berufs­unfähig­keit dauert bis zum Lebensende. Aber für ein, zwei oder auch mehr Jahre mal außer Gefecht und kein vernünftiges Einkommen. Das kann dann schon sehr eng werden.

Und selbstverständlich gibt es sehrwohl auch die Fälle, in denen eine Berufs­unfähig­keit ein Leben lang bleibt.

In meiner beruflichen Laufbahn habe ich so manchen Fall miterlebt. Und daher bin ich sogar der Meinung, dass man eine solche Versicherung gar nicht früh genug abschließen kann. Warum?

Dazu hier mehr.

Versicherung ab Geburt

Immer wieder stoße ich auf das Problem, dass ich für meine Mandanten keine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) mehr besorgen kann.

Entweder ist der ausgeübte Beruf einfach zu teuer oder nur eingeschränkt versicherbar. Sehr viel häufiger ist jedoch, dass bereits Vorerkrankungen bestehen, aufgrund derer wir gar nicht über die Gesundheitsfragen hinaus kommen.

Bei jedem Abschluss einer BU sind gewisse Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten. Schließlich will sich die Versicherung verständlicherweise niemanden einhandeln, bei dem der Fall der Berufs­unfähig­keit bereits absehbar ist.

Dabei treffe ich beinahe auf niemanden mehr, der nicht mal "Rücken" hatte. Oder wo das Gewicht nicht zur Körpergröße passt. Dazu kommen Allergien aller Art.

Am schlimmsten sind aber die Fälle, in denen bereits irgendwelche Sitzungen bei einem Psychotherapeuten verschrieben wurden. Das kommt in meiner täglichen Praxis immer häufiger vor. Auch immer mehr bei Kindern.

Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Mobbing. Oder eben das Trauma, wenn sich die Eltern scheiden lassen, eine nahestehende Person oder auch nur das geliebte Haustier verstirbt. Schnell wird da zu "ein paar Sitzungen" geraten. Und schon ist für mindestens fünf Jahre nahezu jeder Antrag auf Abschluss einer BU sinnlos.

Psychische Probleme machen mittlerweile mehr als 30 Prozent aller Fälle der Berufs­unfähig­keit aus. Dagegen ercheinen die rund 20 Prozent an Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates beinahe harmlos. Körperliche Probleme sind einfach oft besser zu behandeln.

Aber gerade die Psyche schlägt immer mehr schon in jüngeren Jahren zu. Da wäre es doch eine tolle Idee, wenn man den Gesundheitszustand so früh wie möglich "einfrieren", oder auf neudeutsch "safen" könnte.

Eine solche Lösung gibt es tatsächlich seit Anfang des Jahres 2023.

Gekoppelt an eine Rentenversicherung und ab monatlich 25 EUR, ist da eine Option enthalten. Mit dieser Option kann zu einem späteren Zeitpunkt eine BU abgeschlossen werden. Der Clou daran ist, dass man nur einmalig, eben bei Abschluss dieser Rentenversicherung, die Gesundheitsfragen überstehen muss. Danach nie wieder.

Und noch ein Supersache ist, dass diese Option NICHTS kostet. Die 25 EUR gehen vollständig in die Rentenversicherung.

Ich nenne diese Versicherung daher "Anwartschaft auf eine BU".

Dass da eine Rentenversicherung "dranhängt", finde ich eher zweitrangig. Ob die nun "super" ist. Welche Fonds da enthalten sind. Wie die Kosten sind. All das erscheint mir völlig unwichtig. Selbst wenn aus den monatlich 25 EUR am Ende "nur" 12,50 EUR werden würden. Das wichigste ist die Option zum Abschluss einer BU ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Und das wäre mir 12,50 EUR im Monat allemal wert.

Wir können aber guten Gewissens davon ausgehen, dass am Ende die eingezahlten Beiträge mindestens wieder herauskommen. Denn tatsächlich handelt es sich um eine gute Rentenversicherung einer namhaften Gesellschaft.

Wenn man möchte mit ETF's, mit Zuzahlungs- und auch Entnahmemöglichkeiten. Und mit einem heute schon garantierten Rentenfaktor, den es in dieser Höhe in Zukunft eher nicht mehr geben dürfte.

Und all das, inkl. der "Anwartschaft auf eine BU", erhalten Sie ab einem Beitrag von monatlich 25 EUR. Sie können auch jederzeit mehr einzahlen. Die Anwartschaft ist ja, wie gesagt, kostenlos.

Interesse an mehr Informationen zu diesem wichtigen Thema?

» Hier können Sie sich schonmal mit den Gesundheitsfragen auseinandersetzen, die zum Abschluss einer "Anwartschaft auf eine BU" erforderlich sind.

Versicherung als Schüler:in

Eine Alternative zur "Anwartschaft auf eine BU" ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) für Schüler. Da Schüler ja nun (noch) keinen Beruf ausüben - obwohl die Dauer so manchen Studiums schonmal wie ein Beruf erscheinen mag -,  spricht man hier von der Schulunfähigkeitsversicherung.

Dabei ist dann versichert, wenn man dem "normalen" Schulunterricht aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu maximal 50% folgen kann. Also dann doch so ähnlich wie im späteren Berufsleben. Auch da liegt die Grenze bei 50%, bis zu der ich aus gesundheitlichen Gründen in meinem bisherigen Beruf noch maximal tätig sein darf.

Was ist nun aber der entscheidende Vorteil einer BU schon als Schüler?

Wie schon zur "Anwartschaft auf eine BU" geht es natürlich auch hier darum, den Gesundheitszustand so früh wie möglich zu sichern.

Auf der anderen Seite gilt es, auf Dauer einen bezahlbare BU zu bekommen. Denn solange die versicherte Person noch Schüler:in ist, bekommen wir diese Versicherung zu einer günstigen "Berufsgruppe" unter. Da spielt es noch keine Rolle, ob das Kind später einen "risikoträchtigen" Beruf ausübt.

Unter "risikoträchtig" versteht ein Versicherer grundsätzlich körperliche Tätigkeiten. Aber auch Tätigkeiten, die psychisch/emotional als belastend gelten, wie z. Bsp. Lehrer, Pflegeberufe und verschiedene andere Tätigkeiten im sozialen Bereich. 

Oft nehmen Jugendliche auch gerne mal zwischendurch irgendeinen Job an, um sich in Ruhe zu entscheiden, wie der weitere berufliche Lebensweg aussehen soll.

Neben den gesundheitlichen Hürden, die für den Abschluss einer BU mit zunehmendem Alter und zuhnemenden Aktivitäten naturgemäß höher werden, spielt eben sehr häufig der gewählte Beruf eine entscheidende Rolle.

Viele Berufe sind nur eingeschränkt oder sehr teuer versicherbar. Nicht jeder wird Akademiker, für die eine BU von Jahr zu Jahr gefühlt immer günstiger angeboten wird. Während sich ein Maurer oder gar Dachdecker über eine BU gar keine Gedanken mehr zu machen braucht.

Für diese Berufe gibt es gewisse "Alternativen", wie z. Bsp. die Grundfähigkeitenversicherung. Aber der sogenannte "Königsweg" ist die BU. Und dieser Weg sollte allen ermöglicht werden.

Wer sich eine BU bereits als Schüler sichert, hat dann eben später keine Probleme mehr mit der Berufswahl. Vorausgesetzt natürlich, man entscheidet sich hier für den richtigen Anbieter und Tarif.

Und sollte man dann einen Beruf ausüben, der sogar noch günstiger zu ver­sichern wäre, bieten gute Versicherungen die Möglichkeit an, ohne erneute Gesundheitsfragen in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Bei teureren Berufen ist man aber auf der sicheren Seite. Man bleibt auf Dauer in der günstigen Einstufung als Schüler:in.

Bei gutem Gesundheitszustand bleibt einem dagegen nicht verwehrt, auch komplett zu einem anderen Anbieter mit einem vielleicht noch günstigeren oder besseren Tarif zu wechseln. Wer weiß schon, was der Markt in Zukunft noch so alles an Lösungen zu bieten hat.

In jedem Fall sichert man für sein Kind den heute bestmögichen Einstieg in diese überaus wichtige Versicherung und umschifft so viele Probleme. In der Regel sind die Beiträge so günstig, dass diese während der Ausbildung auch schon für das Kind selbst tragbar sind. So müssen die Eltern oft nur "vorübergehend" einspringen.

Zu haben ist eine BU für Schüler:innen mittlerweile schon ab dem 6. Lebensjahr. In diesem Alter könnte aber durchaus noch die "Anwartschaft auf eine BU" sinnvoll sein.

Lassen Sie uns herausfinden, was für Ihr Kind die beste Lösung ist.

BU in der bAV - Warum eher nicht!

Unter dem Menü » Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) – und Ihre Tücken erläutere ich meine grundsätzliche Sicht auf dieses Thema. Dort bereits genannte Tücken haben auch Auswirkungen auf eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) um Rahmen einer bAV.

Grundsätzlich gehört zu einer bAV – wenn man sich denn für diese Form der privaten Alters­vorsorge entscheidet – die Beitragsbefreiung im Fall der Berufs­unfähig­keit. Dann werden die Beiträge während der Zeit, in der man wegen Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr arbeiten kann, von der Versicherung weiterbezahlt. Meist dürfte es nämlich schwierig bis unmöglich sein, in dieser Phase auch noch den vollen Beitrag zur bAV selbst zu tragen.

Was aber nach meiner Auffassung nicht in eine bAV gehört, ist die Berufs­unfähig­keitsrente selbst. Also neben der Befreiung von der Beitragszahlung eine monatliche Rente für die Dauer der Berufs­unfähig­keit.

Eine solche BU-Rente aus einer bAV ist voll steuerpflichtig. Nach heutigem Stand zahlen Sie auf diese Rente auch noch Beiträge in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV). So hohe Steuern fallen auf eine private BU-Rente (noch) nicht an. Auf jeden Fall sind für eine private BU-Rente keine Beiträge zur Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zu zahlen.

Um diesen Unterschied auszugleichen, müsste die BU-Rente im Rahmen einer bAV also schon höher abgeschlossen werden. Was dann auch zu einem höheren Beitrag führt. Und damit noch mehr an dem vermeintlichen Vorteil abknabbert, dies überhaupt im Rahmen einer bAV abzuschließen.

Ein sehr viel größeres Problem entsteht aber bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Wie unter dem Menü » Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) – und Ihre Tücken ausgeführt, bestimmt bei der bAV der Arbeitgeber, wo diese abgeschlossen und wie diese ausgestaltet wird. Was passiert also nun mit der BU in der bisherigen bAV, wenn der neue Arbeitgeber diese nicht einfach übernimmt?

Dabei wird gerne auf haftungsrechtliche Gründe verwiesen. Ein interessanter Punkt. Denn augenscheinlich macht sich der Arbeitgeber über eine mögliche Haftung  weniger Gedanken, wenn es darum geht, Ihnen vorzuschreiben, was Sie mit Ihrem Geld zu machen haben. Also wo und welche Art einer bAV Sie abschließen. Wenn es dann aber darum geht, eine bestehende bAV fortzuführen, soll daraus plötzlich eine Haftung für den Arbeitgeber entstehen.

Auch die bei Abschluss einer bAV oft angepriesene Möglichkeit, diese auf eine andere Versicherung, die der neue Arbeitgeber bestimmt, übertragen zu können, dürfte nicht so einfach sein. Denn die neue Versicherung wird die „alte bAV-BU“ nicht ohne erneute Risikoprüfung übernehmen. Es fallen damit neue Fragen zu möglichen Vorerkrankungen und zur neuen Tätigkeit an.

Wie dem auch sei. Wenn der neue Arbeitgeber die bestehende bAV nicht fortführt oder eine Übertragung auf eine andere Versicherung nicht möglich ist, müssten Sie die „alte bAV-BU“ aus eigener Tasche privat fortführen. Oder Sie müssten sich eine neue BU besorgen. Das dürfte schon aufgrund des nun höheren Alters teurer sein. Außerdem könnten der inzwischen ausgeübte Beruf und/oder bereits eingetretene gesundheitliche Probleme dazu führen, dass Sie keine neue BU erhalten.

Stellen wir uns nun einmal vor, alles läuft prima. Sie wechseln den Arbeitgeber nie oder der neue Arbeitgeber übernimmt Ihre bestehende bAV-BU ohne zu murren. Jetzt kommt es zum Schadenfall. Sie fallen aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit für längere Zeit aus. Was geschieht dann?

Zunächst einmal müssen Sie, um eine Leistung aus einer BU zu erhalten, mindestens sechs Monate außerstande sein, mindestens 50% Ihrer bisherigen Tätigkeit auszuüben. Oder ein Arzt müsste bescheinigen, dass dies der Fall sein wird.

Nach sechs Wochen stellt Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein. Nun übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es fehlen Ihnen bei einem Brutto-Einkommen von z. Bsp.  4.000 EUR dann jeden Monat schon rund 600 EUR.

Mit der Lohnfortzahlung stellt Ihr Arbeitgeber aber auch die Beitragszahlung zur bAV und damit zu Ihrer BU ein. Um hier nicht in eine Lücke zu fallen, müssten Sie auch noch den Beitrag zu Ihrer bAV-BU selbst weiterbezahlen. Von dem eh schon spürbar geringeren Einkommen.

Selbst wenn Sie hier mit der Krankentagegeldversicherung vorgesorgt haben sollten, wenn Sie also ab der sechsten Woche nicht plötzlich 600 EUR weniger Einkommen hätten, wäre es trotzdem sicher nicht der Plan gewesen, nun die bAV-BU selbst zu bezahlen. Aber was passiert, wenn Sie das nicht tun?

Spätestens im Schadenfall stellt man fest, was die Versprechen bei Vertragsabschluss wert sind. Jeder Versicherer wird in diesem Fall genau hinschauen und jede Möglichkeit nutzen, um seine Leistungen einzuschränken oder gar komplett zu verweigern. Das ist sein gutes Recht. Denn am Ende soll niemand Leistungen erhalten, die ihm möglicherweise nicht zustehen.

Und Krankheitsverläufe haben ihre Tücken. So könnte schnell die Frage aufkommen: War die Berufs­unfähig­keit bereits zu Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit eingetreten? Oder trat diese erst später ein, z. Bsp. im Zusammenhang mit einer falschen Behandlung oder einer fehlgeschlagenen Operation? Oder haben Sie sich womöglich während Ihrer Krankschreibung einen weiteren Schaden eingehandelt, der mit der ursprünglichen Erkrankung nur wenig zu tun hatte? Corona lässt grüßen.

Zahlen Sie nun also Ihre bAV-BU nach Beendigung der Lohnfortzahlung nicht aus eigener Tasche weiter, könnten Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden. Sie sollten daher mindestens bis zur abschließenden Anerkennung der BU durch den Versicherer für einen lückenlosen Versicherungsschutz sorgen. Und das kann im Ernstfall ein langer Prozess werden.

Aus den erläuterten Gründen lautet meine Empfehlung: Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) gehört nicht in eine betriebliche Alters­vorsorge (bAV).

Eine Ausnahme mache ich allerdings.

Manche Arbeitgeber bieten im Rahmen der bAV Kollektiv-Lösungen auch für eine BU an. Die dabei beteiligten Versicherungen verzichten teilweise oder sogar vollständig auf Gesundheitsfragen. Auch spielt es oft keine Rolle, welchen Beruf Sie ausüben. Stattdessen wird im Rahmen einer Mischkalkulation ein einheitlicher Beitragssatz ermittelt.

Über solche Lösungen können auch diejenigen eine BU bekommen, die dazu aufgrund ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte sonst nicht in der Lage wären. Aber auch hier gilt natürlich, was weiter oben im Leistungsfall erläutert wurde. Im Ernstfall müssen Sie die bAV-BU aus eigener Tasche weiterbezahlen.

Eine solche Kollektiv-Lösung dürfte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch dazu führen, dass die bAV-BU bei einem Arbeitgeberwechsel verloren geht. Denn der neue Arbeitgeber wird in der Regel nicht gerade derselben Kollektiv-Vereinbarung angehören, weshalb er die „alte bAV-BU“ schon aus diesem Grund nicht fortführen kann.

Ein weiterer Nachteil dieser Kollektiv-Lösungen ist der, dass Mitarbeiter:innen, die privat eine günstigere BU bekommen können, natürlich kein Interesse daran haben, einen höheren Beitrag im Kollektiv zu zahlen. Noch dazu mit all den hier aufgeführten Nachteilen einer bAV-BU. Im Extrem sammeln sich im Kollektiv so nur die „schweren Risiken“. Gemeint sind damit die Mitarbeiter:innen, die gesundheitlich vorbelastet und/oder körperlich tätig sind. Gesunde, kaufmännisch tätige Per­sonen finden privat wohl immer bessere Lösungen.

Abschließend sollte eine BU nach meiner Auffassung generell nie mit anderen Produkten verknüpft werden. So bleibt man in seinen Entscheidungen flexibler.